Ziegenzucht in Südtirol
Die Ziegenzucht in Südtirol wird von zwei gänzlich unterschiedlichen Rassen dominiert. Die Passeier Gebirgsziege wird vorrangig im Passeiertal gehalten und gezüchtet. Sie ist eine robuste, mittelgroße Ziege, deren Fell die unterschiedlichsten Farbkombinationen aufweisen kann. Das Kitzfleisch der Passeier Gebirgsziege gilt als besondere Delikatesse. Völlig andere Eigenschaften besitzen die weiße und bunte Edelziege. Sie ist in den alpinen Gebirgsregionen Südtirols am weitesten verbreitet und ist ein zuverlässiger Lieferant ergiebiger Mengen an köstlicher Ziegenmilch.
Passeirer Gebirgsziege
Die Passeirer Gebirgsziege ist die autochthone, bodenständige Ziegenrasse Südtirols.
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Rahmen: mittelgroß mit gestrecktem, geradem Rücken; flaches langes und breites Becken; tiefe Brust.
Gewicht: (Richtwerte): weibliche ausgewachsene Ziegen: rund 60 Kg Lebendgewicht; ausgewachsene Böcke: rund 75 Kg LG.
Kopf und Hals: mittelkurzer Hals in harmonischer Abstimmung mit dem Körper; kurzer und breiter Kopf; hohles Nasenbein. Behornt. Die Hörner leicht nach außen geschwungen, nach hinten obligatorisch offen. Bart erwünscht, beim Bock obligatorisch, breite hervorstehende Augen.
Mandeln (Mengelen/Mengiler): es müssen 2 gleichgroße Mandeln in der selben Höhe vorhanden sein. > Hält man den Kopf gerade und sieht das Tier von vorne an müssen die Mandeln auf einer Linie sein und frei sichtbar, in der Höhe und Länge ist eine Abweichung bis max. 1 cm erlaubt. Bei mehr Abweichung wird das Kitz nicht ins HB aufgenommen. Bei älteren Tieren wird das nicht mehr angeschaut. Das Kitz kann zurückgestellt werden und mit ca. 11/2 Jahren nochmals zur Körung vorgestellt werden.
Euter: gut aufgehängt; straffes, kurzes, und breites Euter, Zitzen kompakt und nicht zu lang. Tiere mit Euterfehler, Knoten werden ausgeschlossen. Bei Versteigerungen /Ausstellungen wird dieser Punkt sehr streng beurteilt. (gilt auch für Nutzziegen bei Versteigerungen).
Körperbau und „Euter“ der Ziege müssen einwandfrei sein. So wie beim Bock der Hoden.
Zähne/Biss: bei der Erstaufnahme muss der Biss korrekt sein. Es darf kein Spalt zwischen unter und Oberkiefer sein. Der obere Gaumen darf nicht mit dem unteren Zähnen bedeckt sein, der Gaumen muss sichtbar sein. Sollten bei Herbstkitze nur die beiden mittleren Schneidezähne den oberen Gaumen bedecken, dann ist das erlaubt.
Fell und Farbe: das Fell sollte kurzhaarig sein; Langhaar wird toleriert. Die Farbausprägung bei den Stutzen muss immer einheitlich paarweise gleich sein.
Bevorzugt werden Ziegen mit Bart, sowie kurzhaarige Ziegen („ borschtige“ ). Es werden auch Langhaarige „zottelte“ akzeptiert.
Diese Bestimmungen gelten auch für die Böcke.
Alle Schläge „ ganzelt „ liecht „oder verbrennt müssen gleichmäßig sein. Flanken dürfen heller sein, auch weiß oder verbrennt, müssen aber beidseitig gleich auftreten.
Es sollen immer beide Vorderfüße, oder beide Hinterfüße gleich in der Farbe sein. Bei ungleicher Farbausprägung spricht man von „gescheckt „.
Von der Kommission sollen alle Farbarten gleich angesehen werden: alle „ ganzelt liecht“ oder „verbrennten“, alle „ stroleten“, „blobe“ schwarze, „ brantl“, grieselte“ rote und gelbe. Am Kopf können „Strahlen“ und ein Stern auftreten.
Einfarbige Ziegen müssen am ganzen Körper gleich ausgefärbt sein: vom Kopf bis zur Schwanzspitze. Das heißt, dass auch die Spitze der „Schnalle“ die selbe Farbe wie der Rest der Ziege haben soll. Nur am Kopf sind „Strahlen“ oder ein Stern erlaubt.
SCHWARZGANZET – LIECHTGANZET
Die Farbausprägung bei zweifärbigen Tieren ( z. B schwarzganzet, liechtganzet) muß gleichmäßig sein. Flanken dürfen heller sein, auch weiß, müssen aber beidseitig gleich auftreten. Es sollen immer beide Vorderfüße oder beide Hinterfüße gleich in der Farbe sein.Bei ungleicher Farbausprägung spricht man von „ gescheckt“. Diese Bestimmungen gelten auch für männliche Tiere. Am Kopf können Strahlen und ein Stern in der Stirnmitte auftreten. Der Aalstrich muss durchgehend, darf aber auch heller, stichelhaarig sein.
Der Sattel ist schwarz und bündig. Nicht erlaubt ist, wenn der Kamm eine Handbreit unterbrochen wird.
SCHWARZSTRAHLET
Am Kopf sind ein Spiegel oder Strahlen erlaubt. Ein dunkler Strich vom Knie bis zur Klaue darf vorkommen – weiß dürfen die Füße nur bis zum Knie sein. Es gilt, dass die Füße immer Paarweise gleich sein müssen. Nur die Bauchunterseite darf weiß sein.
VERBRANNTGANZET
Die Haut der Lippe darf weiß sein – nicht erlaubt sind weiße Haare an den Lippen oder weiße Flecken. Man muss aber unterscheiden zwischen weißen Haaren und einer helleren Haut durch eine Verletzung. Weiße Haare bei den Klauen sind erlaubt, aber nur Paarweise.
Hellere Flächen ( Roslein ) bei einheitlich weißem oder verbranntem Kopf sollen in der Größe übereinstimmen mit den helleren Flächen am Unterkiefer. Wichtig ist, dass wenn die Hauptfarbe einer Ziege verbrannt ist, so dürfen keine weißen Haare mehr vorkommen.
BLOBE, GRIESLIG, LIECHTE
Diese Farbschläge werden akzeptiert.
Die Ziege soll einheitlich „ blob „ mit einem typischen Spiegel hinten sein.
SCHIMMELT
Eine schimmelte Ziege muss gleichmäßig, einheitlich gefärbt bez. stichelhaarig sein.
„Schimmelhosete“ Ziegen müssen gleichmäßig einheitlich gefärbt oder stichelhaarig sein. Nur die Bauchunterseite darf weiß sein. Die Haut der Lippe darf weiß sein. Nicht erlaubt hingegen sind weiße Haare an den Lippen oder weiße Flecken.
Man muss unterscheiden zwischen weiße Haare und einer helleren Haut durch eine Verletzung
Weiße Haare bei den „Klauen“ dürfen sein, aber nur Paarweise. Ein dunkler Strich vom Knie bis zur Klaue darf vorkommen.
EINFÄRBIGE
Einfärbige Ziegen müssen am ganzen Körper gleich ausgefärbt sein, vom Kopf bis zur Schwanzspitze. Das heißt, dass auch die Spitze der Schnalle dieselbe Fellfarbe wie die gesamte Ziege haben soll. Sie dürfen nicht am Kopf schimmelt ( stichelhaarig ) sein.
Beurteilung:
Es soll bei jeder Ausstellung oder Versteigerung die Ziege oder der Bock so beurteilt werden, wie sich das Tier zu dieser Zeit präsentiert.
Für die Leistungsklasse I ( LK I ): im Alter von 2 Jahren muß die Ziege 1 mal gekitzt haben.
Danach darf sie aussetzen, aber nie zwei Jahre hintereinander.
Bei Versteigerungen dürfen Ziegen/Böcke bis zu einem Maximalalter von 8 Jahren aufgetrieben werden.
Bunte Edelziege
Die Bunte Edelziege ist die am meisten verbreitetste Milchziegenrasse in Südtirol.
Sie ist braun mit schwarzer Unterseite, hat schwarze Beine vom Sprunggelenk bzw. Vorderknie abwärts, einen schwarzen Aalstrich entlang der Mittellinie des Rückens. Die Bunte Edelziege hat einen schwarzen Schwanz und schwarze Abzeichen am Kopf. Sie ist Mittel- bis großrahmig mit enganliegendem glatten Haar. Kann Hornlos oder gehornt sein.
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Herkunft:
Sie kann auf lokale Schläge in der Schweiz, die in Färbung und Zeichnung die der heutigen Form entsprachen, zurückgeführt werden. Diese waren jedoch klein und gedrungen, sowie mit einem „Wilden Aussehen“ und sollten noch die Spuren des frühesten Urstammes des urschweizerischen Ziegenschlages an sich tragen.
Zuchtziel:
Großrahmige, flankige Tiere mit einem drüsigen, leistungsfähigem Euter.
Hornung: Gehornt oder hornlos
Erstlammalter: 10 Monate
Saanenziegen
Die Saanenziege ist reinweiß und kurzhaarig. Häufig finden sich am ganzen Körper Pigmentflecken, die aber nur die Haut betreffen und deshalb an schwach behaarten Körperstellen sichtbar sind. Sie kommt sowohl hornlos als auch behornt vor. Mittlere Jahresmilchmenge von 750l, Spitzenleistungen bis zu 3500l möglich.
Herkunft: Die in der ganzen Welt bekannteste und erfolgreichste Schweizer Milchziege stammt ursprünglich aus den Saanenland und den Obersimmental. Vielfach hat die „Saane“ durch Einkreuzung in deutsche weiße Schläge dazu beigetragen, den Standard der Weißen Deutschen Edelziege zu festigen.